Spenden

Missionsbund „Licht im Osten“ 
Stichwort: CHRISTEN HELFEN CHRISTEN 
Commerzbank Mühlacker
IBAN: DE81 6668 0013 0680 7872 00
BIC: DRES DEFF666

Sie können auch direkt per PayPal spenden - einfach und spontan.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie eine Spendenbescheinigungen wünschen, lassen Sie uns bitte zusätzlich Ihre vollständige Anschrift zukommen; entweder über das Kommentarfeld bei PayPal oder über unser Kontaktformular mit Bezugnahme auf Ihre PayPal-Spende.

Sie können projektspezifisch spenden. Bitte denken Sie daran, den gewünschten Spendenzweck zu vermerken. Zweckgebundene Spenden werden grundsätzlich für den vom Spender bezeichneten Zweck eingesetzt. Gehen für ein bestimmtes Projekt mehr Spenden ein als benötigt, werden diese Spenden einem ähnlichen Projekt zugeführt, sofern dies vom Spender nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird.

Sollten Sie das erste Mal spenden, geben Sie bitte Ihre vollständige Anschrift an. Zum Monatsende erhalten Sie eine Bedankung als Bestätigung, dass Ihre Spende bei uns eingegangen ist. Die Zuwendungsbestätigung für das Finanzamt schicken wir Ihnen kurz nach Jahresende zu.

CHRISTEN HELFEN CHRISTEN ist durch LICHT IM OSTEN, Missionsbund zur Ausbereitung des Evangeliums e.V., nach dem letzten Freistellungsbescheid des Finanzamtes Leonberg als gemeinnützig und mildtätigen Zwecken dienend anerkannt (St.Nr. 70054/04744) und nach § 5Abs. I, Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit. Der Spendenbetrag wird satzungsgemäß verwendet und ist bei der Lohn- und Einkommenssteuer abzugsfähig.

Verantwortlicher Umgang mit Spenden

Wir verpflichten uns, mit den uns anvertrauten Spenden sorgsam umzugehen. Im Rahmen der Prüfung unseres Jahresabschlusses wird von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CURACON auch die Einhaltung der Grundsätze für die Verwendung von Spendenmitteln und der Öffentlichkeitsarbeit geprüft. CURACON bestätigt, dass die von der Arbeitsgemeinschaft Evangelikaler Missionen, der Deutschen Evangelischen Allianz und dem netzwerk-m herausgegeben Grundsätze für die Verwendung von Spendenmitteln in der Fassung vom 1. Januar 2013 eingehalten worden sind.